Aufgrund der Art der Bindung seines Amtes an die Eigentümergemeinschaft, da es sich um ein Mandat handelt, kann ein Mitglied des Verwaltungsrates jederzeit von seinem Amt zurücktreten.
Grundsätzlich gibt es keine besonderen Formvorschriften, es genügt ein Schreiben des Miteigentümers, in dem er erklärt, dass er sein Amt niederlegt.
Dennoch kann es sein, dass :
- In der Eigentumsordnung ist festgelegt, dass ein bestimmter Formalismus eingehalten werden muss,
- Die Eigentümergemeinschaft hatte durch eine Abstimmung in der Hauptversammlung die Anwendung eines bestimmten Formalismus beschlossen.
In beiden Fällen sollten diese Formalismen befolgt werden.
Daher ist es wichtig, sich über die Folgen der Entscheidung, dass der Gewerkschaftsrat zurücktritt, zu vergewissern.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir mögliche Konsequenzen prüfen und nach Möglichkeit einen Ersatz für Sie finden können.
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
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