Im Falle eines Projekts zum Kauf eines gemeinsamen Teils (oder eines Protokolls zur Übertragung durch Entschädigung) muss der antragstellende Miteigentümer einen vollständigen Beschluss (Verteilungsschlüssel, Mehrheit, Identifizierung der Parteien usw.) verfassen, damit sein Vorschlag der Generalversammlung zur Bestätigung vorgelegt werden kann.
Der reklamierende Miteigentümer hat die Wahl zwischen zwei Arten von Beschlüssen:
Der erste: ein Beschluss, der in zwei Punkte unterteilt ist, zum einen die Schaffung eines Grundstücks mit seiner Übertragung, zum anderen die Genehmigung der Änderung der Miteigentumssatzung, um die Schaffung des neuen Grundstücks zu ratifizieren.
Diese Situation ist möglich, wenn der Miteigentümer eine vollständige Akte hat, d.h. wenn er sich die Zeit genommen hat, sein Projekt vorzubereiten (sein Notar kann ihm dabei helfen).
Die zweite ist die Abstimmung über einen Grundsatzbeschluss, der den Preis, das betreffende Grundstück und die Zustimmung der Parteien beinhaltet. Dieser Beschluss reicht aus, um den Vertrag zu ratifizieren, aber über die "funktionalen" Beschlüsse muss bei der nächsten Versammlung abgestimmt werden (Schaffung eines Grundstücks, Übertragung und Genehmigung der Änderung).
Dieser Beschluss ermöglicht es, einen Sachverhalt bereits vor der Entstehung von Kosten (Gutachter- und Notarkosten) zu klären, insbesondere wenn die Genehmigung des Verkaufs durch die Versammlung unsicher ist. Nach der Beschlussfassung kann der Miteigentümer jedoch vor den endgültigen Beschlüssen (Schaffung des Grundstücks, Übertragung und Genehmigung der Änderung) noch keine Arbeiten durchführen oder Investitionen in den gemeinsamen Anteil tätigen.
Nachfolgend finden Sie eine Vorlage für jeden der beiden Beschlüsse, die zur Tagesordnung der Hauptversammlung eingereicht werden sollen.
Dem antragstellenden Miteigentümer steht es frei, einen der beiden Beschlüsse zu ändern, zu berichtigen, zu kürzen oder nicht zu verwenden, wenn er einen anderen bevorzugt, solange er die wesentlichen Elemente einbezieht (auch hier kann ihm der Notar helfen).
Die Rechtsabteilung vonHomeland, die sich aus Experten für Immobilienrecht zusammensetzt, steht den Miteigentümern bei ihren Plänen zum Erwerb von Gemeinschaftsflächen zur Seite.
Die Mitgliederversammlung nimmt die beigefügte Datei zur Kenntnis.
Die Eigentümerversammlung beschließt nach Erörterung der Angelegenheit, Kenntnisnahme der dieser Bekanntmachung beigefügten Unterlagen und der Feststellung, dass die Erhaltung der definierten Gemeinschaftsfläche nicht notwendig ist, um den Zweck des Gebäudes zu respektieren, und dass die besagte Fläche nicht Bestandteil der Genussbedingungen der privaten Anteile eines oder mehrerer anderer Miteigentümer ist, zu :
Dieser Beschluss wird mit doppelter Mehrheit (Art. 26) Allgemeine Kosten zur Abstimmung gestellt und angenommen / oder abgelehnt / unter ...............................
Die Hauptversammlung beschließt nach Erörterung und Kenntnisnahme der dieser Bekanntmachung beigefügten Unterlagen, :
Dieser Beschluss wird mit doppelter Mehrheit (Art. 26) Allgemeine Kosten zur Abstimmung gestellt und angenommen / oder abgelehnt / unter ...............................
Die Generalversammlung, nachdem sie diskutiert und anerkannt hat, dass die Erhaltung des gemeinsamen Teils wie folgt definiert und lokalisiert ist: ___ [Definition und Lage der Gemeinschaftsfläche] nicht notwendig ist, um den Zweck des Gebäudes zu respektieren, und dass die besagte Fläche keinen Bestandteil der Genussmodalitäten der Privatflächen eines oder mehrerer anderer Miteigentümer darstellt, beschließt, sie an Herrn/Frau ____ Miteigentümer der Parzellen Nr. ___, für einen Betrag von __ Euro zu verkaufen, ein Betrag, der auf der Grundlage _____ [Angabe der Grundlage für die Festlegung des Preises, zum Beispiel: eines ähnlichen Verkaufs, der bereits im Gebäude stattgefunden hat, aktualisiert nach dem INSEE-Index des Gebäudes] berechnet wird.
Die Hauptversammlung wird darüber informiert, dass dieser Beschluss die grundsätzliche Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen beinhaltet, dass der Verkauf aber erst in einer zukünftigen Versammlung wirksam wird, die einberufen wird, um über die Schaffung des neuen Grundstücks aus dem gemeinsamen Teil und die Genehmigung der Änderung der Teilungserklärung nach der Schaffung eines Grundstücks abzustimmen.
Die Hauptversammlung wird außerdem darüber informiert, dass alle Kosten, die mit der Schaffung dieses Grundstücks und der damit verbundenen Änderung der Teilungsbeschreibung verbunden sind, ausschließlich vom Erwerber getragen werden.
Dieser Beschluss wird mit doppelter Mehrheit (Art. 26) Allgemeine Kosten zur Abstimmung gestellt und angenommen / oder abgelehnt / unter ...............................
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