⚖️ Andernfalls würde die Miteigentümergemeinschaft das Recht dieses Bewohners, die privaten und gemeinsamen Teile frei zu nutzen, verletzen.
Wenn ein Bewohner den Syndikus bittet, ihm einen Parkpiepser oder einen Zugangsausweis oder Vigik-Pass zur Verfügung zu stellen, muss der Syndikus diese bereitstellen.
Das Miteigentümerkonsortium, vertreten durch seinen Treuhänder, kann beschließen, diese Versorgung zu begrenzen, jedoch unter der Bedingung, dass :
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