Wenn es sich um eine private Einrichtung handelt (in 90 % der Fälle), muss der Briefkasten (seine Tür und sein Etikett), da er sich in den Gemeinschaftsbereichen der Miteigentümergemeinschaft befindet, als Teil der Harmonie des Gebäudes den bestehenden ästhetischen Kodex respektieren.
Bei einem Mieterwechsel ist es Sache des Miteigentümers, die Briefkastenbeschriftung zu ändern, sofern in der Miteigentumsordnung nichts anderes vorgesehen ist.
Wenn die Etiketten bestimmter Miteigentümer den ästhetischen Kodex des Gebäudes nicht respektieren, können Sie Homeland telefonisch oder per E-Mail unter assistance@homeland.immo kontaktieren, damit unsere Teams sie auffordern können, sich wieder in Übereinstimmung zu bringen.
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
Erfahren Sie, wie Homeland Ihnen helfen kann, Ihre laufenden Kosten zu optimieren.