Das Dekret n°2011-873 vom 25. Juli 2011, das am 1. November 2014 in Kraft getreten ist, sieht ein "Mitnahmerecht" für jede Person vor, die in einer Eigentumswohnung wohnt(Artikel R136-2 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs)
Es sind drei Arten von Arbeiten möglich:
Die Miteigentümer, die dies wünschen, sind daher berechtigt, auf eigene Kosten die Installation einer Elektroladesäule für das normale Aufladen ihres Elektrofahrzeugs mit einem Messsystem, das eine individuelle Verbrauchsmessung und -abrechnung ermöglicht, vorzunehmen.
Dazu müssen sie ihren Antrag zunächst an die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Syndikus, richten.
Lehnt das Syndikat diese Arbeiten ab, muss es innerhalb von sechs Monaten nach der Aufforderung das zuständige Gericht anrufen und einen schwerwiegenden und legitimen Grund nachweisen, der kein anderer sein kann als :
In der Tat stellt eine kollektive Ladeinfrastruktur in einem vorausschauenden Ansatz eine wichtige Möglichkeit für Eigentumswohnungen dar, den zukünftigen Bedarf an elektrischen Ladestationen zu identifizieren und zu antizipieren, zukünftige Anschlüsse von Ladestationen zu erleichtern und Kosten zu reduzieren.
Um die Installation von Ladestationen in Eigentumswohnungen zu erleichtern und um die Fragen von Immobilienfachleuten zu beantworten, hat AVERE (nationaler Verband für die Entwicklung der Elektromobilität) eine Praxisleitfaden für die Installation von Ladestationen für diese Fahrzeuge in Eigentumswohnungen, in dem alle Schritte und Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels aufgeführt sind.
Befragung eines Anwohners und/oder Zählung der Miteigentümer nach dem kurz- und mittelfristigen Bedarf
Technische Besuche und Kostenvoranschläge
Vergleichende Analyse der vorgeschlagenen Lösungen
Die Entscheidung über die Durchführung von kollektiven elektrischen Infrastrukturarbeiten, die die Installation von Ladestationen ermöglichen, unterliegt weiterhin der absoluten Mehrheit. Ab dem 30. Oktober 2019, wenn die Mehrheit der Stimmen aller Miteigentümer nicht erreicht wurde, aber der Beschluss mindestens ein Drittel dieser Stimmen erhalten hat, entscheidet dieselbe Versammlung mit einfacher Mehrheit, indem sie sofort eine zweite Abstimmung durchführt (Mehrheit des Artikels 25-1). Damit ist es möglich, den Beschluss der Generalversammlung in der Sitzung zu bestätigen
Ja, wie in einer Pressemitteilung vom 15. April 2021 erinnert das Ministerium für den ökologischen Übergang an die Existenz von zwei Finanzhilfen:
- Das ADVENIR-Programm, "das mit 100 Mio. € für den Zeitraum 2020-2023 ausgestattet ist, zielt darauf ab, mehr als 45.000 Ladepunkte zu installieren, insbesondere in kollektiven Wohngebäuden, mit einer Förderung von bis zu 8.000 € pro kollektiver Installation für 100 Plätze plus 75 € pro zusätzlichem Platz."
- die Steuergutschrift für die Anschaffung und Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 300 € pro Ladestation.
Wenn Sie auf Ihrem Stellplatz in einer Eigentumswohnung eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge installieren möchten, haben Sie ein "Recht auf die Steckdose", aber es ist ratsam, über ein kollektives Ladeinfrastrukturprojekt (oder eine kollektive Installation) und dessen Dimensionierung nachzudenken.
Wenn Sie noch Zweifel haben oder nicht wissen, welches Unternehmen Sie kontaktieren sollen, zögern Sie nicht, Homeland zu kontaktieren. Unsere Teams werden Ihnen gerne eine Antwort geben und Sie bei diesem Projekt begleiten.
Übrigens: Wenn Sie Ihren Stellplatz in einer Eigentumswohnung boxen möchten, finden Sie die Anleitung in diesem Artikel!
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