⚖️ Wie in Artikel 9 des Gesetzes vom 10. Juli 1965vorgesehen.
Die Bewohner des Gebäudes entscheiden selbst, wie sie ihre Grundstücke nutzen wollen.
Da die beschreibende Teilungserklärung (EDD) keinen vertraglichen Charakter hat, kann der Titel, der einem Grundstück verliehen wird, einen Miteigentümer in seiner Wahl der Nutzung, die er sich für sein Eigentum vorbehalten möchte, nicht einschränken.
Auch wenn ein Grundstück in der ESD als"Büro" oder"Dachboden" oder"Keller" beschrieben ist, steht es dem Miteigentümer frei, es anders zu nutzen.
⚠ Achtung, dieses Prinzip hat eine Grenze:
Die Nutzung, die der Miteigentümer seinem Anteil gibt, darf nicht gegen die Bestimmung des Gebäudes verstoßen...
Eine Abtretung kann also angenommen oder abgelehnt werden, ohne dass eine ausdrückliche Ermächtigung oder ein Verbot im Reglement formuliert ist!
So kann die Nutzung eines Grundstücks in einem Gebäude erlaubt sein, während sie in einem anderen Gebäude als nicht bestimmungsgemäß angesehen werden kann...
Kontaktieren Sie Homeland und wir helfen Ihnen mit :
1- Prüfen Sie, wie die aktuelle Zuordnung der besagten Charge lautet;
2- Prüfen Sie, ob diese Abtretung durch die Miteigentumssatzung untersagt ist, d.h. prüfen Sie, ob es eine Klausel gibt, die die strittige Abtretung verbietet oder nicht;
4- Prüfen Sie dann, ob eine bestimmte Zuordnung vom RCP strikt für die Charge reserviert ist (berücksichtigen Sie also nicht die ESD);
5- Wenn nichts dagegen spricht, prüfen Sie, ob diese Zuordnung gegen die Bestimmungsort des Gebäudes.
6-Wenn wir in fine feststellen, dass die Zuweisung des Grundstücks der Bestimmung des Gebäudes widerspricht, dann kontaktiert die Rechtsabteilung von Homeland den Miteigentümer, um ihn über die Situation zu informieren und ihm einen Vorschlag zu machen:
6- Je nach Situation (Belästigung oder nicht) wird sich die Rechtsabteilung von Homeland mit der Stadtplanungsabteilung in Verbindung setzen, um sie auf eine mögliche Unregelmäßigkeit hinzuweisen(einige Nutzungsänderungen müssen von der Gemeinde genehmigt werden).
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
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