Bei Neubauten müssen die folgenden akustischen Vorschriften eingehalten werden:
Diese Texte schreiben insbesondere vor, dass :
Die Schalldämmung von Wohnungen gegen den Lärm des Landverkehrs muss mindestens den Werten entsprechen, die gemäß Artikel L. 571-10 des Umweltgesetzbuchsdurch Präfekturerlass im betreffenden Departement festgelegt wurden .
Akustische Messungen müssen gemäß dem Leitfaden für akustische Messungen der Generaldirektion für Planung, Wohnen und Natur durchgeführt werden.
Diese Regelung toleriert eine maximale Abweichung von 3 dB zwischen dem Messwert und dem Sollwert, was der Gesamtunsicherheit der akustischen Messungen entspricht. Die Texte verstehen unter akustischen Messungen, eine Reihe von Messungen:
die es ermöglichen, den Wert einer Schalldämmung oder eines Geräuschpegels (Erschütterung; Geräte) zu berechnen, um ihn mit der durch die oben zitierten Texte auferlegten gesetzlichen Anforderung zu vergleichen.
Der Grenzwert variiert zwischen 30 dB(A) und 58 dB(A) und ist abhängig von dem betroffenen Raum in der Wohnung und der Ursache des Lärms.
Gemäß Artikel 4 desDekrets vom 30. Juni 1999 über die akustischen Eigenschaften von Wohngebäuden darf der Druckpegel des Trittschalls, der in jedem Hauptraum einer Wohnung wahrgenommen wird, 58 Dezibel nicht überschreiten, wenn die Stöße auf dem Boden von Außenräumen erzeugt werden.
Zum Beispiel muss bei Verkehr in den Fluren der Eigentumswohnung (die hier als Lärmemissionsraum im Vergleich zu dem Raum der Wohnung, der als Empfangsraum betrachtet wird, betrachtet wird) der nicht zu überschreitende Schallpegelgrenzwert 58 Dezibel betragen.
Nach Artikel 5 derselben Verordnung darf der Schalldruckpegel des Geräuschs, das unter normalen Betriebsbedingungen von einem einzelnen Heizgerät oder einem einzelnen Klimagerät in einer Wohnung erzeugt wird, in den Haupträumen dieser Wohnung 35 dB(A) und in der Küche 50 dB(A) nicht überschreiten.
Gemäß Artikel 6 desselben Dekrets darf der Schalldruckpegel des Lärms, der unter normalen Betriebsbedingungen von kollektiven Gebäudeausrüstungen wie Aufzügen, Kesselräumen oder Heizungsunterstationen, Transformatoren, Wasserboostern, Müllschluckern erzeugt wird, in den Haupträumen jeder Wohnung 30 dB(A) und in den Küchen 35 dB(A) nicht überschreiten
Zum Beispiel beträgt der geforderte Grenzwert zwischen einem Aufzug und dem Schlafzimmer einer Wohnung 30 Dezibel, aber wenn die gemessenen Grenzwerte in der Größenordnung von 33 Dezibel liegen, wäre die Anlage angesichts der oben erwähnten Messtoleranz immer noch konform.
Wenn Sie gerade eine Immobilie in einem Neubau gekauft haben, deren Erstbewohner Sie sind, und in Ihrer Wohnung unter regelmäßiger Lärmbelästigung leiden, die Sie als unnormal empfinden, sollten Sie als erstes Ihren Bauträger um eine Bescheinigung über die Berücksichtigung der Schallschutzvorschriften bitten.
Gemäß der Verordnung Nr. 2011-604 vom 30. Mai 2011 über die Bescheinigung über die Berücksichtigung der akustischen Vorschriften, die bei Abschluss der Arbeiten an neuen Wohngebäuden zu erstellen ist, ist der Bauträger in seiner Eigenschaft als Bauherr verpflichtet, der Planungsabteilung, die die Baugenehmigung erteilt hat, eine Bescheinigung über die Berücksichtigung der akustischen Vorschriften vorzulegen.
Wenn die Pegel die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten, wird die Konformität der Arbeiten mit den neuen akustischen Vorschriften nicht eingehalten, und wenn Sie Ihre Rechte geltend machen möchten, haben Sie die Möglichkeit, die Schallschutzgarantie während des ersten Jahres nach der Abnahme der Arbeiten in Anspruch zu nehmen.
Diese Garantie wird durch einen eingeschriebenen Brief an den Projektträger in Anspruch genommen.
Die juristischen und technischen Dienste von Homeland stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie zu beraten und gegebenenfalls bei diesen Schritten zu begleiten.
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