In der Tat kann Ihr Treuhänder, der daskollektive Interesse vertritt, mangels juristischer Kompetenz nicht in den Fall eingreifen.
Unser Mandat schließt jegliche Maßnahmen zur Verteidigung der privaten Interessen bestimmter Miteigentümer aus.
👉 Es ist daher ratsam, an den Verursacher der Belästigung (Lärm, Gerüche ...) heranzutreten, ihn auf das Problem hinzuweisen und, falls keine gütliche Einigung zustande kommt, die gerichtlichen Schritte gegen ihn einzuleiten.
⚠️ Wenn der Sachverhalt, von dem die Belästigung ausgeht, oder ihre Folge(n) auch einen Verstoß gegen die Wohnungseigentumsordnung darstellt, können Sie ihn uns melden, damit wir seine Abstellung verlangen können.
Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an assistance@homeland.immo und teilen Sie uns mit:
In Paris, folgen Sie diesem Link:
https://www.paris.fr/pages/signaler-une-incivilite-du-quotidien-3800 
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
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