Sie können eine "Stop-Park"-Vorrichtung auf Ihrem Stellplatz ohne Genehmigung der Generalversammlung installieren, sofern es sich um ein Gerät handelt:
Genau auf Ihrem Stellplatz (kein Überlauf),
Dient nur dazu, das Abstellen eines anderen Fahrzeugs als das eigene zu verhindern,
Unauffällig in Form und Größe,
Wird mit einer leichten und oberflächlichen Verankerung im Boden befestigt.
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