Juristische Fragen
Leben in einer Eigentumswohnung

Kann ich ein Videoüberwachungssystem in meiner Eigentumswohnung installieren?

12. Dezember 2020
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Ja, es ist möglich, ein Videoüberwachungssystem in Ihrer Eigentumswohnung zu installieren, aber diese Arbeit unterliegt sehr strengen gesetzlichen Auflagen und erfordert sowohl technische als auch rechtliche Unterstützung.

Kameras in einer Eigentumswohnung: Warum?

An dieser Stelle, denken Sie noch einmal nach, ist die Frage nicht absurd. Bevor Sie ins Detail gehen, fragen Sie sich, welche Effekte oder Ergebnisse Sie suchen:

  • Wenn es nur zur Vorbeugung ist Vorbeugend (um einige von der Begehung von Straftaten abzuschrecken), dann fragen Sie sich, ob Dummy-Kameras nicht ausreichen würden. Sie existiert, sie wird gestellt, und sie wird in der Tat gewählt (mit einer Mehrheit von Artikel 25).
  • Wenn es für " repressivWenn sie der "Strafverfolgung" dient (um die Täter einer Straftat zu identifizieren und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen), fragen Sie sich, an welchen Standorten die Kamera eine gute Sicht hat. Vergessen Sie außerdem nicht, dass diese Kennzeichnung relativ zur Qualität des installierten Systems bleibt.

Was sind die Voraussetzungen für die Installation eines Videoüberwachungssystems in meiner Eigentumswohnung?

Die Voraussetzungen für die Installation eines Videoüberwachungssystems :

Wenn die Installation von Kameras einem Sicherheitsbedürfnis entsprechen muss, bleibt die Achtung des Privatlebens der Menschen nicht weniger vorrangig. Außerdem sind hier die zulässigen Installationen aufgeführt:

  • Installation streng auf Gemeinschaftsbereiche beschränkt: keine Installation auf einer privaten Fläche
  • Eine reine Gemeinschaftsaufnahme: Es ist verboten, private Bereiche zu filmen; oder den öffentlichen Straßenraum (die Straße).
  • Eine Bildaufnahme, die der Sicherheit dient und nicht der Überwachung des Mitarbeiters! In der Tat, als letzte Vorsichtsmaßnahme, wenn die Eigentumswohnung einen Angestellten hat, dürfen die Kameras nicht dazu führen, dass er ständig und dauerhaft gefilmt wird (Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Umständen, die mit bestimmten Berufen zusammenhängen. Die Situation eines Bauarbeiters ist von diesen Fällen auszunehmen)

Abstimmungsbedingungen bei der Miteigentümerversammlung

Die Entscheidung, eine Kamera in den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes zu installieren, ist notwendigerweise Gegenstand einer Abstimmung in der Mitgliederversammlung, mit der Mehrheit des Artikels 25 des Gesetzes vom 10. Juli 1965.

Aber Vorsicht, auch wenn die Versammlung zugestimmt hat, darf die Installation einer Videoüberwachungsanlage die Nutzungsbedingungen der privaten Anteile nicht beeinträchtigen! Andernfalls muss die Bevollmächtigung in der Versammlung von den Miteigentümern einstimmig vorgenommen werden.

Die Bedingungen für die zu erfüllenden Formalitäten

Auch wenn Ihre Eigentumswohnung ein privater Ort ist, der nicht unter die Kategorie "öffentlicher Raum" fällt, müssen bestimmte Formalitäten erfüllt werden:

  • Aushang von vollständigen Informationen über die Existenz des Systems für jedermann,
  • Erklärung an die CNIL im Namen des Miteigentümers durch den Syndic,
  • Wenden Sie sich an die Präfektur, um eine Genehmigung zu beantragen, wenn das Gebäude für die Öffentlichkeit zugänglich ist (Geschäft, öffentliche Straße...):
  • Erstellung einer Präfekturakte (Bescheinigung der Konformität mit den technischen Normen), wenn das Videoüberwachungssystem weniger als acht Kameras enthält,
  • Erstellung einer Präfekturakte mit einem Präsentationsbericht (Gründe für die Installation, Positionierungsplan und Sichtfelder der Kameras), wenn das Videoüberwachungssystem mehr als acht Kameras enthält.

Bedingungen für die Verwendung eines Videoüberwachungssystems

Ob live oder aufgezeichnet, die Ansicht darf nicht frei zugänglich sein.

  • Was bedeutet das? Wenn die Videos auf Geräten gespeichert werden, die sich in der Wohnung befinden, müssen diese in einem sicheren Raum aufbewahrt werden und die Zugänge müssen von denjenigen bewacht werden, die die Bilder ansehen sollen.
  • Von wem eingesehen? Durch eine oder mehrere in der Versammlung gewählte Personen. Dieses Verfahren ermöglicht es, den/die Betrachter verantwortlich zu machen und jeglichen Missbrauch und Abdriften zu vermeiden.
  • Zu welchen Anlässen gesehen? Immer mit dem Ziel, eine Nutzung zu verhindern, die dem kollektiven Interesse zuwiderläuft, muss die Versammlung die Umstände vorhersehen, die eine Besichtigung zulassen würden (z.B. Aggression, Vandalismus, Belästigung, etc.).
  • Wie sieht es mit der Extraktion von Bildern aus? Erlaubt, aber unter der Bedingung, dass diese Vorgänge in einem speziellen Buch aufgezeichnet werden. Diese Bilder werden dann für die Dauer des Eingriffs aufbewahrt.
  • Wie wäre es mit einer Fernübertragung an die Polizei? Möglich, aber unter sehr spezifischen Umständen und zusätzlich zu einer Abstimmung in der Versammlung, vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen dem Präfekten und dem Syndic. Dadurch können die Bilder in Echtzeit an die territorial zuständige Polizeistation oder Gendarmerie weitergeleitet werden (Art. L126-1-1 des Code de la construction et de l'habitation).

Bedingungen für die Konservierung von Bildern

Die Bilder können maximal einen Monat lang aufbewahrt werden. In der Praxis kann eine kürzere Aufbewahrungsfrist ausreichend sein, da zur Erinnerung: Die Abfrage darf nur durch die Beschaffung von Informationen zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit motiviert sein, d.h. im Nachgang einer Straftat oder eines verursachten Schadens.

Fazit

Die Installation eines Videoüberwachungssystems in einer Eigentumswohnung unterliegt sehr strengen behördlichen Auflagen und erfordert sowohl technische als auch rechtliche Unterstützung.

Bei Homeland können Ihr Wohnungseigentumsbeauftragter und die Rechts- und Technikspezialisten von Homeland Sie unterstützen bei :

  • die Realisierung der Vorstudie und der Spezifikationen,
  • die Ausschreibung von mehreren Dienstleistern,
  • die Formalisierung der notwendigen Beschlüsse in der Tagesordnung,
  • die Verfolgung der Installationsarbeiten gemäß den Spezifikationen und
  • die buchhalterische und administrative Verwaltung des mit der Miteigentümerschaft abgeschlossenen Vertrages.

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