Um eine genaue Antwort geben zu können, müssen zwei Situationen unterschieden werden:
Die erste ist eine faktische Situation, die zweite ist eine rechtliche Situation.
Theoretisch, wenn ein Miteigentümer einen anderen Wohnung von seinem eigenen, ist er frei, dies zu tun, sofern :
Wenn also diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kann ein Miteigentümer seine Wohnung teilen, ohne vorher die Genehmigung der Versammlung einzuholen.
Die Teilung einer Wohnung hat nämlich die Schaffung einer neuen Wohnung zur Folge und damit die Durchführung von Arbeiten, die die gemeinsamen Teile betreffen. In diesem Fall muss der Hauptversammlung zuvor ein Antrag auf Ermächtigung vorgelegt werden.
Wenn ein Miteigentümer seine Loser muss :
Das Projekt muss mit einer Mehrheit vonArtikel 24 abgestimmt werden und führt zum Verschwinden des bestehenden Grundstücks und dann zur Schaffung neuer Grundstücke aus dem vorherigen, ohne die allgemeine Basis zu beeinträchtigen.
In der Tat wird die Teilung eines Grundstücks aufgrund seines Zwecks fast immer zur Schaffung neuer unabhängiger Wohnungen führen und damit zur Verpflichtung von Arbeiten, die die gemeinsamen Teile betreffen werden. In diesem Fall ist der Hauptversammlung zuvor ein gesonderter Ermächtigungsantrag zu stellen.
Wenn Sie Zweifel oder Fragen zu den notwendigen Schritten zur Durchführung Ihres Projekts haben, zögern Sie nicht, Ihren Homeland-Miteigentumsvertreter zu kontaktieren, der Sie mit Hilfe der Rechtsabteilung von Homeland begleiten und beraten kann.
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
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