Gemäß dem Dekret Nr. 2015-1325 vom 21. Oktober 2015 erstellt und führt der Syndic ein Verzeichnis aller Miteigentümer mit Angabe der ihnen gehörenden Parzellen sowie aller Inhaber der Rechte; er nennt ihren Zivilstand sowie ihren tatsächlichen oder gewählten Wohnsitz und, wenn es sich um eine juristische Person handelt, ihre Form, ihren Namen, ihren Sitz und das Organ, das sie rechtlich oder satzungsgemäß vertritt. Außerdem ist ihre E-Mail-Adresse anzugeben, wenn der Miteigentümer zuvor seine Zustimmung erteilt hat.
⚠️ Diese Liste ist nur für Mitglieder des Gewerkschaftsrates zur Ausübung ihrer Hilfs- und Kontrollaufgaben zugänglich.
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