💡 Wenn Sie in Ihrer Wohnung Baumängel feststellen, die unter die DO-Versicherung zu fallen scheinen, können Sie, wenn Sie der Eigentümer sind, den Schaden bei der DO-Versicherung anmelden oder uns als Treuhänder damit beauftragen. Mieter müssen eine ausdrückliche Vollmacht ihres Vermieters haben, um die Erklärung abzugeben, da sie grundsätzlich nicht von der Schadensversicherung profitieren.
💡 Betrifft der Schaden die Gemeinschaftsräume, ist nur der Syndikus befugt, gegen den DO-Versicherten vorzugehen. Unsere technische Abteilung, die sich aus Experten des technischen Gebäudemanagements zusammensetzt, hat bereits mehr als 200 DO-Schäden gelöst, wie zum Beispiel diesen kaskadenartigen Wasserschaden in einer Eigentümergemeinschaft mit 102 Einheiten. Wir lösen auch Ihren Anspruch!💪
Wenden Sie sich an unsere technische Abteilung unter 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo, und wir helfen Ihnen bei den Schritten, die Sie für eine Reparatur unternehmen müssen.
Bei jedem Sachschaden, der einen unserer Miteigentümer betrifft, stellen wir den Schaden fest und legen eine DO-Schadensakte an, die vom Gewerkschaftsrat und den betroffenen Miteigentümern im HOMELAND-Extranet eingesehen werden kann. Diese Datei wird von unserem technischen Team in jeder Phase aktualisiert und alle relevanten Dokumente werden dort hinterlegt, sobald sie eingegangen sind.
Die Anspruchserklärung muss genauen Regeln entsprechen. Das Datum des Eingangs dieses Schreibens ist für den Bauleistungsversicherer maßgebend für die Einhaltung seiner Interventionsfristen. Artikel A 243-1-A 3 des Versicherungsgesetzes legt fest, dass die Schadenmeldung mindestens folgende Elemente enthalten muss
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
Erfahren Sie, wie Homeland Ihnen helfen kann, Ihre laufenden Kosten zu optimieren.