💡 Sind z.B. in der von der ersten DO-Meldung betroffenen Wohnung oder dem Wohnhaus weitere Schäden aufgetreten und wurde für diese Schäden keine neue Meldung an den Schadenversicherer abgegeben, kann der Sachverständige zu diesen Schäden kein Gutachten abgeben.
👉 Seine Rolle umfasst auch:
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
Erfahren Sie, wie Homeland Ihnen helfen kann, Ihre laufenden Kosten zu optimieren.