Im Gegensatz zur Kaskoversicherung trägt der D&O-Versicherer die Kosten für die Beseitigung der Schadensursache. Lässt die vom Sachverständigen festgestellte Schadensursache eine endgültige Beseitigung der Störungen nicht zu, muss der D&O-Versicherer den Geschädigten erneut entschädigen (vorausgesetzt, die bereits finanzierten Arbeiten wurden tatsächlich und vor allem fachgerecht von einem kompetenten Unternehmen ausgeführt).
Der DO-Versicherer bleibt haftbar, wenn der Schaden fortbesteht und solange die Ursache der Störung fortbesteht.
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Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
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