Als Miteigentümer haben Sie ab der ersten erfolglosen Mahnung das Recht, die Schadensversicherung in Anspruch zu nehmen.
Andernfalls beginnt die Garantie am Ende des ersten Jahres (ab Ende der Garantie der einwandfreien Fertigstellung) und endet am Ende der zehnjährigen Garantie. Diese Garantie gilt für Störungen, die in den gemeinsamen Teilen wie in den privaten Teilen auftreten.
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
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