Um die zehnjährige Haftung des Bauunternehmers auszulösen, muss der Schaden einen bestimmten Schweregrad aufweisen, wie in Artikel 1792 des Zivilgesetzbuches angegeben.
Es muss:
Diese Kriterien sind zwingend erforderlich, damit der Schaden von der 10-Jahres-Haftpflicht abgedeckt wird, sie können jedoch nicht kombiniert werden.
Sollten Sie einen Schaden feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere technische Abteilung unter der Telefonnummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo und wir helfen Ihnen bei den notwendigen Schritten zur Reparatur.
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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