💡 Ja, wenn die Gesellschaft den Versicherungsschutz aufgrund des Gutachtens des Regulierers verweigert, ist es möglich, diesen anzufechten, wie wir es zum Beispiel in diesem Fall getan haben.
👉 Die Anfechtung des Gutachtens erfolgt durch LRAR und muss sich auf greifbare Elemente stützen. Ein gutes Verständnis der technischen Aspekte des Gebäudes, der Funktionsweise der Schadensversicherung und der verschiedenen Gesprächspartner der Akte ist unerlässlich, um den Fall nach einer Ablehnung der Garantie zu gewinnen.
⚠️ Unsere Gebäudemanagement-Experten stehen Ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Telefonisch unter der Nummer 01 86 760 760 oder per E-Mail an assistance@homeland.immo
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