Seit dem 02.07.2020 wurde die Frist für das Mandat des Syndikus angepasst.
Gemäß dem ELAN-Gesetz wird der laufende Vertrag nicht mehr allein durch die Ernennung eines neuen Hausverwalters beendet.
Die Beendigung des Verwaltervertrags kann in drei besonderen Fällen eintreten: Beendigung des Vertrags ohne Entschädigung, einvernehmliche oder grundlose Beendigung des Vertrags, Beendigung des Verwaltervertrags aufgrund von Fehlverhalten.
Um den Verwalter einer Eigentümergemeinschaft zu wechseln, muss die Generalversammlung nun zwingend:
Jeder dieser beiden Termine liegt frühestens einen vollen Tag nach der Abhaltung der Generalversammlung.
Der Verwalter, dessen Vertrag von der Generalversammlung nicht verlängert wird, kann sie nicht verlassen, weil:
1. Sein Vertrag ist noch nicht beendet, er endet einen vollen Tag später :
2. Er hat ein Mandat erhalten, um zu sein. Sitzungssekretär, also muss er sich daran halten :
Natürlich muss der Verwalter nicht in der Generalversammlung bleiben, wenn diese sich dafür entschieden hat, jemand anderen zum Sekretär zu ernennen.
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