1. Identitätsnachweis
- Französischer oder ausländischer Personalausweis.
- Französischer oder ausländischer Reisepass.
- Dokument, das das Aufenthaltsrecht des ausländischen Mietinteressenten belegt, insbesondere eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, eine Aufenthaltsgenehmigung, eine Karte für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
2. Nachweis des Wohnsitzes
- Wenn Mieter: Die letzten drei Mietquittungen oder, falls nicht vorhanden, eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters oder seines Bevollmächtigten, aus der hervorgeht, dass der Mieter mit seinen Mieten und Nebenkosten auf dem Laufenden ist.
- Falls Sie Eigentümer sind: Letzter Grundsteuerbescheid oder, falls nicht vorhanden, Eigentumstitel des Hauptwohnsitzes.
- Falls beherbergt : Ehrenwörtliche Erklärung des Gastgebers, dass der Mietinteressent in seiner Wohnung wohnt, zusammen mit einem Ausweisdokument.
3. Berufliche Tätigkeit
Ein oder mehrere Nachweise über berufliche Tätigkeiten aus den folgenden Dokumenten, wenn nicht erwerbstätig:
- Studentenausweis oder Schulbescheinigung für das laufende Jahr.
- Der Auszug K oder K bis aus dem Handels- und Gesellschaftsregister, der bei einem Handelsunternehmen nicht älter als drei Monate sein darf.
- Der Originalauszug D 1 aus dem Handwerksregister, der nicht älter als drei Monate ist, für einen Handwerker.
- Die Kopie der INSEE-Identifikationsbescheinigung mit den Identifikationsnummern für einen Selbstständigen.
- Die Kopie des Berufsausweises für einen freien Beruf
- Alle aktuellen Belege, die die Tätigkeit belegen, für andere Berufstätige.
- Beschäftigungsnachweis und/oder Arbeitsvertrag
4. Ressourcen des Bewerbers
Ein oder mehrere Dokumente, die die Ressourcen belegen, aus den folgenden Dokumenten, je nach Ihrem Status:
- Der letzte oder vorletzte Steuer- oder Nichtsteuerbescheid
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen ( falls Arbeitnehmer)
- Nachweis über die Zahlung der Praktikumsvergütung.
- Die letzten beiden Bilanzen oder, falls nicht vorhanden, eine von einem Buchhalter ausgestellte Bescheinigung über die Einkünfte im laufenden Geschäftsjahr für selbstständige Berufe.
- Nachweis der Zahlung von Entschädigungen, Renten, Pensionen, Sozial- und Familienleistungen und Zulagen, die in den letzten drei Monaten bezogen wurden, oder Nachweis des Anspruchsbeginns, ausgestellt von der Zahlstelle.
- Von der Zahlstelle ausgestellte Simulationsbescheinigung oder vom Mieter erstellte Simulation bezüglich der Wohnbeihilfe.
- Bescheid über die Gewährung eines Stipendiums für Studierende, die ein Stipendium erhalten.
- Nachweis über Einkünfte aus Grundbesitz, Leibrenten oder Einkünfte aus Wertpapieren und beweglichem Kapital.
Bedingungen, um einen Bürgen zu benötigen: Dass das steuerliche Referenznettoeinkommen und Ihr aktuelles Einkommen weniger als das Dreifache der Miete mit Belastung betragen. Der Bürge muss dann ein Einkommen haben, das mindestens dem Dreifachen der Miete entspricht. Achtung, wenn der Bürge Mieter ist, wird seine intrinsische Miete von seinem monatlichen Einkommen abgezogen.
Kleiner Hinweis : Wenn Ihr Vermieter eine Versicherung gegen Mietrückstände (GLI) abgeschlossen hat, wird Ihre Akte auch von der Bonitätsabteilung seiner Versicherung überprüft.