Juristische Fragen
Neubauwohnanlagen

Was sind die Unterschiede zwischen Lieferung und Abnahme von Gemeinschaftsflächen?

22. Februar 2021
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Die Übergabe und die Abnahme der Gemeinschaftsflächen, die für alle neuen Eigentumswohnungen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Baumaßnahme ein Schlüsselereignis darstellen, sind zwei unterschiedliche Begriffe, die zwar oft verwechselt werden, aber unterschiedliche Auswirkungen auf die Rechte und Garantien der Wohnungseigentümer haben.

Erster Unterschied: Lieferung und Abnahme betreffen nicht die gleichen Parteien

Die Übergabe entspricht dem Eigentumsübergang zwischen dem Projekteigentümer (dem Bauträger) und dem endgültigen Eigentümer des Gebäudes, d.h. dem Miteigentümersyndikat. Mit anderen Worten, dies ist der Zeitpunkt, an dem Ihnen die Schlüssel zum Gebäude übergeben werden. Sie werden dann der eigentliche Eigentümer der Immobilie.

Die Abnahme ist ein Rechtsakt zwischen den Auftragnehmern und dem Auftraggeber, der besagt, dass der Auftraggeber die ausgeführte Arbeit akzeptiert.

Zweiter Unterschied: Lieferung und Abnahme haben nicht die gleichen Auswirkungen

Aber der Unterschied endet hier nicht, da jeder dieser Begriffe sehr unterschiedliche Rechtswirkungen impliziert.

Im Falle der Lieferung bedeutet dies, dass der Bauträger nicht mehr frei ist, ohne die vorherige Zustimmung des Miteigentumssyndikats einzugreifen. Kurzum, er hat keine autonome Handlungsbefugnis mehr über das Gebäude.

Im Falle der Abnahme laufen alle gesetzlichen Gewährleistungen(zehnjährige, zweijährige und einwandfreie Fertigstellung) ab dem Datum der Abnahme, und die vertragliche Haftung des Auftragnehmers endet.

Achtung: Die Möglichkeit, Vorbehalte zu äußern

Bei der Abnahme kann der Auftraggeber die ausgeführten Arbeiten entweder vollständig oder unter Vorbehalt abnehmen. Diese zweite Option verlängert die vertragliche Haftung des Auftragnehmers bis zur vollständigen Fertigstellung der Arbeiten.

Bei Übergabe haben die Miteigentümer eine Frist von einem Monat, um dem Bauträger etwaige Mängel zu melden. Sie vermerken diese in einem Übergabeprotokoll, und der Bauherr hat dann 90 Tage Zeit, um sicherzustellen, dass das Gebäude den Vorgaben entspricht.

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