Die Mitglieder des Versammlungsbüros werden für ein "Mandat" von wenigen Stunden bestellt, das mit dem Ende der Hauptversammlung endet.
💡 Sie sind nicht zu verwechseln mit den Mitgliedern des Syndikusrates, die ebenfalls auf der Generalversammlung gewählt werden, aber für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren, um den Syndikus der Miteigentümerschaft zu kontrollieren und zu unterstützen.
Die Mitglieder des Versammlungsbüros sind insbesondere für die Führung des Protokolls der Mitgliederversammlung verantwortlich. Sie müssen dieses Dokument am Ende der Sitzung alle unterschreiben.
Der Vorsitzende leitet die Debatten und verteilt ggf. Blanko-Zeugnisse.
Der Schriftführer der Versammlung führt das Register der Anwesenden und fertigt das Protokoll an.
Die Stimmenzähler der Sitzung kontrollieren die Auszählung der Stimmen. Es können ein bis zwei Stimmzähler für eine Hauptversammlung bestimmt werden.
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