Bettwanzen treten immer häufiger auf: Kurzreisen, Kauf von gebrauchten Möbeln, Resistenz gegen Insektizide... Sie hinterlassen Juckreiz, kleine schwarze Punkte und manchmal sogar Allergien. Nachdem Sie ihre Anwesenheit in Ihrer Wohnung festgestellt haben, fragen Sie sich, wen Sie kontaktieren sollen: Ihren Hausmeister? Ihre Hausverwaltung? einen Schädlingsbekämpfer? Oder sollen Sie sich selbst darum kümmern?
Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Wanzen in Ihrem Wohnhaus entdecken.
Zunächst müssen Sie feststellen, wo die Wanzen vorkommen: in Privaträumen oder in Gemeinschaftsräumen? Je nachdem, wo der Befall stattgefunden hat, sind unterschiedliche Schritte erforderlich.
Zur Erinnerung:
Die gemeinschaftlichen Teile sind die Teile Ihres Gebäudes (bebaute oder unbebaute Teile, im Rohzustand oder nicht, aber auch die Einrichtungen, die das Funktionieren des Gebäudes ermöglichen), die dem Gebrauch oder Nutzen aller oder nur mehrerer Miteigentümer dienen. Zum Beispiel die Eingangshalle des Gebäudes, die Flure, das Treppenhaus, die Hebepumpen ... Manchmal aber auch der Heizkörper in Ihrem Wohnzimmer, der von einer Sammelheizung versorgt wird, die Rollläden an Ihren Fenstern ... Sie werden in Ihrer Miteigentumsordnung festgelegt und können vom Notar bei ihrer Erstellung geändert werden.
Privatbesitz ist der Teil Ihres Gebäudes (bebaute oder unbebaute Teile, im Rohzustand oder nicht, aber auch die Geräte, die das Funktionieren des Gebäudes ermöglichen), der dem Gebrauch oder Nutzen eines der Miteigentümer zugewiesen ist. Sie sind in der Tat das alleinige Eigentum jedes Miteigentümers. In seiner Wohnung ist er z. B. Eigentümer des Bodenbelags, seines Kamins, seiner Heizkörper, seiner Fenster usw. Der Miteigentümer kann seine privaten Teile frei nutzen, sofern er die Miteigentumsordnung einhält.
Wenn Sie Flöhe in Ihren Privaträumen oder in Gemeinschaftsräumen entdecken, sollten Sie als Erstes das Gebäude benachrichtigen. Alarmieren Sie Ihre Nachbarn, Miteigentümer, Mieter sowie das Personal des Gebäudes, falls Sie welche haben, damit diese wachsam sind. In einem selteneren Fall werden Ihre Nachbarn feststellen, dass sie ebenfalls von Bettwanzen befallen sind! Sie können sich nämlich sowohl in Privat- als auch in Gemeinschaftsräumen aufhalten...
Wenn die Insekten nur in Ihren privaten Bereichen vorkommen, müssen Sie die Kosten für die Schädlingsbekämpfung selbst tragen. Sie müssen sich an einen Fachmann wenden, z. B. an einen Hundeführer, der auf das Aufspüren von Bettwanzen spezialisiert ist. Sie können auch die Nummer 0 806 706 806 anrufen oder die Website stop-punaises.gouv.fr besuchen, die von der Regierung eingerichtet wurde, um den Franzosen dabei zu helfen, Bettwanzen zu erkennen, sie zu beseitigen und sich vor ihnen zu schützen. Die Gesundheitsämter Ihrer Stadtverwaltung können Ihre Wohnung auch mit starken Insektiziden behandeln.
Wenn Sie Mieter sind, wenden Sie sich an Ihren Vermieter, der die Behandlung finanziell übernimmt und sich um die weiteren Schritte kümmert. Der Vermieter kann jedoch von der Übernahme dieser Kosten entbunden werden, wenn er nachweist, dass die Anwesenheit der Schädlinge auf die Handlungen seines Mieters zurückzuführen ist (z. B. wenn er eine Bescheinigung vorlegt, dass der Schädling zum Zeitpunkt des Einzugs des Mieters nicht befallen war).
Wenn sich die Wanzen in den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes befinden, dann müssen die Kosten für die Behandlung von der Eigentümergemeinschaft getragen werden. Sie müssen sich mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung setzen, damit diese so schnell wie möglich die notwendigen Schritte einleitet. Dieser Fall ist eher selten, da sich Bettwanzen hauptsächlich in Matratzen und Stoffen einnisten und nicht in Parkhäusern oder Treppenhäusern.
Achtung!!! Versuchen Sie nicht, die Schädlinge allein loszuwerden! Sie riskieren, dass diese Schädlinge resistenter gegen Insektizide werden und sich im ganzen Gebäude ausbreiten können.
Vorbeugen ist besser als heilen. Umdie Ausbreitung von Bettwanzen in Ihrem Wohnhaus zuverhindern, überprüfen Sie Ihre Kleidung und Ihre Handtasche, bevor Sie die Wohnung verlassen, bringen Sie Ihre Sachen nicht ohne vorherige Behandlung vor die Haustür, legen Sie befallene Gegenstände in luftdicht verschlossene Plastiksäcke und befolgen Sie die Ratschläge zur Vorbereitung der Räumlichkeiten vor der Schädlingsbekämpfung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie sich bei der Entdeckung von Bettwanzen in Ihrem Miteigentum, unabhängig davon, ob es sich um private oder gemeinschaftliche Bereiche handelt, an Fachleute wenden sollten, um sich bei Ihren Schritten begleiten zu lassen. Bye-bye Bettwanzen!
Weitere Informationen über Bettwanzen finden Sie in unserem Artikel "Bettwanzenbefall: Die richtigen Schritte".
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