Der Treuhänder kann jederzeit beschließen, seine Pflichten zu beenden, vorausgesetzt, er benachrichtigt den Präsidenten des Gewerkschaftsrates (PCS) oder andernfalls jeden Miteigentümer mindestens 3 Monate im Voraus per Einschreiben.
Eine Entschädigung durch den WEG-Verwalter an die Eigentümergemeinschaft (SDC) ist nur dann fällig, wenn diese Kündigung als missbräuchlich angesehen wird (Frist eingehalten, Rechtsmissbrauch, schikanöses Vorgehen etc.).
Seit dem Erlass vom 02.07.20 hat der Treuhänder nicht mehr die Möglichkeit, frei zurückzutreten.
In der Tat regelt das ELAN-Gesetz streng die Umstände, unter denen der Treuhänder beschließen kann, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden.
Wir sprechen jetzt von "Nicht-Erneuerung" oder "Kündigung".
💡 Der Syndikus kann frei entscheiden, keinen neuen Vertrag vorzuschlagen. In diesem Fall hat er den Gewerkschaftsrat spätestens 3 Monate vor der ordentlichen Mitgliederversammlung (MV) über seine Absicht zu informieren.
⚠️ Diese AGO muss dann innerhalb von 3 Monaten vor Ende des laufenden Treuhandvertrages stattfinden.
👉 Während dieser OGM wird die Tagesordnung vorschlagen:
💸 Unter diesen Umständen wird von keiner der beiden Parteien eine Entschädigung fällig.
💡 Umstände, in denen ein GA vom Treuhänder vor 3 Monaten vor Ende seines Vertrages angerufen wird, um ihm vorzuschlagen :
💸 Stimmt der FKS dieser vorzeitigen Beendigung zu, ist keine Entschädigung durch den Treuhänder fällig, es sei denn, die Parteien entscheiden etwas anderes (Verhandlungen).
💸 Lehnt das FKS diese vorzeitige Kündigung ab, müssen die GA-Gebühren vom Treuhänder getragen werden.
💡 Im Fall vonhinreichend schwere Leistungsstörung des FKS kann der Syndikus den PCS oder, falls nicht vorhanden, alle Miteigentümer jederzeit über seine Entscheidung, den Vertrag zu beenden, informieren.
👉 Der Treuhänder beruft dann frühestens innerhalb von 2 Monaten nach dieser Mitteilung eine GV ein und trägt in das ODJ ein:
💸F ür diese vorzeitige Beendigung istkeine Entschädigung vom Treuhänder an das FKS fällig.
💸 Der Syndikus kann vom FKS eine Entschädigung für die Gebühren verlangen, die dieser hätte erhalten sollen, wenn er den Vertrag bis zu dessen Ende eingehalten hätte.
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