Juristische Fragen
Hauptversammlungen

Ist es möglich, einen Beschluss während einer Miteigentümerversammlung zu ändern?

12. Dezember 2020
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Die Miteigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium in einer Miteigentümerschaft. Der Syndikus der Miteigentümerschaft ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahr alle Miteigentümer zu dieser Versammlung einzuberufen, um zentrale Angelegenheiten der Miteigentümerschaft zu besprechen und zu beschließen, wie z.B. die Genehmigung der Jahresabrechnung, die Festlegung des vorläufigen Haushaltsplans, die Ernennung des Syndikus der Miteigentümerschaft, den Wechsel von Wartungsdienstleistern, die Einleitung und Finanzierung von Arbeiten, den Verkauf von Gemeinschaftsflächen, die Änderung der Miteigentumsordnung, die Einleitung von Gerichtsverfahren usw.

Die vom Syndikus vorbereitete und von LRAR mindestens 21 Tage vor dem Termin der HV an alle Miteigentümer versandte Einladung zur HV enthält den Titel, den Text und die erforderliche Stimmenmehrheit für jeden der vorgeschlagenen Beschlüsse, damit die Miteigentümer im Voraus wissen, über welche Beschlüsse sie auf der HV entscheiden sollen. Manchmal kann es jedoch während der Versammlung vorkommen, dass die Miteigentümer aufgrund von Diskussionen einen oder mehrere Beschlüsse vor der Abstimmung nachbessern wollen, damit sie z. B. besser ihren Wünschen oder den während der Diskussionen eingeschlagenen Richtungen entsprechen.

Während der Sitzung führen Diskussionen zwischen den Miteigentümern jedoch manchmal dazu, dass sie einen oder mehrere Beschlüsse vor der Abstimmung nachbessern wollen, damit sie z.B. besser ihren Wünschen oder den während der Diskussionen eingeschlagenen Richtungen entsprechen.

Wie sieht es mit der Gültigkeit eines Beschlusses aus, der aufgrund der Änderung des Beschlusses in der Sitzung gefasst wurde?

Prinzip :

Die Hauptversammlung kann grundsätzlich nur über die Beschlüsse der Tagesordnung(d.h. die in der Einberufungenthaltenen) abstimmen.

Mäßigung:

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Beschluss jedoch während der Debatten geändert oder präzisiert werden(die Diskussion ist der eigentliche Zweck der Sitzung).

Zustand:

Solche Änderungen oder Klarstellungen dürfen den Sinn des zur Abstimmung gestellten Entwurfs nicht verfälschen.

Dementsprechend können in der Hauptversammlung keine weiteren Geschäfte zur Abstimmung gestellt oder ergänzt werden.

Auch zum Beispiel:

  • Die Änderung der Laufzeit eines Arbeitsvertrages in einer Hauptversammlung kommt einer Sinnentstellung gleich.
  • Die Entscheidung in einer Mitgliederversammlung, dass die Auswahl eines Unternehmens durch den Gewerkschaftsrat erfolgt, kommt einer Verzerrung der Bedeutung des Projekts gleich(damit diese Art von Entscheidung gültig ist, muss ein spezieller Beschluss diesen Punkt gesondert vorsehen, mit der Abstimmung zum einen über das Prinzip der Arbeit und zum anderen über die Übertragung der Befugnis an den Gewerkschaftsrat, das Unternehmen auszuwählen, das diese spezifische Arbeit im Rahmen eines in der Versammlung beschlossenen Budgetrahmens durchführen wird),
  • Die Entscheidung auf einer Mitgliederversammlung, einen Teil des Gebäudes in ein vorgeschlagenes Renovierungsprojekt einzubeziehen, kommt einer Sinnentstellung gleich.

Fazit

Es kommt nicht auf die"Leichtigkeit" der in der Generalversammlung vorgenommenen Nachbesserung des Beschlusses an, sondern auf die Art des Projekts. Wenn die Mitgliederversammlung nur ein "S" zu einer Eigenschaft hinzufügt, deren Reparatur zur Abstimmung gestellt wird, wird die Art des Beschlusses geändert, da das Werk nicht mehr dasselbe ist(es sei denn, es handelt sich nur um eine Tippfehlerkorrektur, natürlich). Wenn die Hauptversammlung jedoch beschließt, die deutsche Übersetzung des Beschlusses hinzuzufügen (wodurch der Text um 300 % vergrößert wird), wird der Charakter des Beschlusses nicht verändert und der Beschluss bleibt daher gültig.

Es ist daher ratsam, die Auswirkungen der Änderung, die die Hauptversammlung während der Versammlung an einem Beschluss vornehmen möchte, genau zu beobachten, denn wenn sie den Sinn des Entwurfs verfälscht, verliert der Beschluss seine Gültigkeit. Daher ist es wichtig, in guter Zusammenarbeit zwischen dem Syndikus und dem Gewerkschaftsrat möglichst gute Beschlussvorlagen zu erarbeiten.

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