Die Einladung zur Eigentümerversammlung wird vom vorläufigen Treuhänder (in der Regel der Bauträger oder ein in der Wohnungseigentumssatzung benannter Treuhänder seiner Wahl) vorbereitet. Sie wird per Einschreiben mit Rückschein an alle Miteigentümer verschickt, spätestens 21 Tage (ab der ersten Vorlage des Einschreibens) vor dem Termin der Eigentümerversammlung.
Diese Einberufung enthält die Tagesordnung mit den Texten der Beschlüsse, die den Miteigentümern zur Abstimmung vorgelegt werden, sowie die Anlagen (Entwurf des Betriebsbudgets, Kostenvoranschläge und Verträge von Dienstleistern, private Beschlüsse, die von bestimmten Miteigentümern ausgehen...).
In der konstituierenden Eigentümerversammlung werden die Eigentümer aufgefordert, über die Beschlüsse der Tagesordnung abzustimmen.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der wesentlichen Beschlüsse (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Wenn Sie es wünschen, können Sie diese Tagesordnung um eine Resolution ergänzen. Der Beschluss muss von Ihnen verfasst und per Einschreiben mit Rückschein an den vorläufigen Treuhänder geschickt werden, bevor die Einladungen verschickt werden.
Über jeden Beschluss wird mit einer Mehrheit abgestimmt, die je nach Art des Beschlusses variiert. Sie können auf diesen Link klicken , um mehr über die verschiedenen Arten der Mehrheit zu erfahren.
Am Ende der Hauptversammlung wird vom Schriftführer der Versammlung ein Protokoll erstellt, in dem die Ergebnisse der Abstimmungen über die Beschlüsse festgehalten werden.
Dieses Dokument markiert den Beginn der Existenz der Miteigentümergemeinschaft und ist insbesondere für die Eröffnung eines Bankkontos, das Ihrer Miteigentümerschaft gewidmet ist, und für andere Verwaltungsvorgänge erforderlich. Sie wird von den zu Beginn der Mitgliederversammlung bestimmten Mitgliedern des Versammlungsausschusses unterzeichnet.
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