Juristische Fragen
Hauptversammlungen

Wie kann man die Aufnahme einer Resolution in die Tagesordnung der nächsten GV beantragen?

12. Dezember 2020
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Um einen Punkt auf die Tagesordnung Ihrer Mitgliederversammlung zu setzen (Antrag auf Genehmigung privater Arbeiten, Änderung der Miteigentumsordnung, Wechsel des Dienstleisters usw.), müssen Sie einen Beschluss verfassen, dessen Wortlaut frei ist, der aber mindestens enthalten muss:

1 - der Titel des Beschlusses :

Auf Anfrage von Herrn/Frau ___________: Titel der Anfrage."

2 - die Beschreibung Ihrer Anfrage:

Ihre Bewerbung muss Folgendes enthalten:

  • Die Kapazität des Antragstellers (Name des Miteigentümers und Nummer der Parzelle(n)),
  • Der mögliche Kontext (falls erforderlich),
  • Der Antrag (die Aufforderung an die Versammlung, über den Vorschlag abzustimmen),
  • Die technischen Unterlagen (Kostenvoranschlag, Versicherung der Teilnehmer, eventuelle behördliche Genehmigungen, Fotomontage oder Foto der Ausrüstung, usw.),
  • Jedes andere Dokument, das geeignet ist, die Miteigentümer über die Bedingungen und Auswirkungen ihrer Abstimmung zu informieren,
  • Die Verteilungsschlüssel (Die Vorschriften geben Auskunft darüber: Werden die Arbeiten auf einer speziellen oder allgemeinen Gemeinschaftsfläche durchgeführt? An einem bestimmten Gerät?)
  • Die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit (siehe unten),
  • Präzise Formulierung, um der Resolution einen entscheidenden Charakter zu geben (die Resolution muss die Versammlung zu einer Entscheidung auffordern: Ablehnung oder Annahme).

3 - die betroffene Mehrheit

  • EINSTIMMIG: wenn Sie der Meinung sind, dass die Abstimmung eine Änderung der Bestimmung der Immobilie oder der Bedingungen für die Nutzung des/der Miteigentümer(s) beinhaltet, und in diesem Fall muss die Abstimmungunter den Miteigentümern einstimmig sein (100% des Gesamtanteils des Gebäudes);
  • QUALIFIZIERTE MAJORITÄT (ARTIKEL 25 oder 26): wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Umstand handelt, der in einem der Artikel des Gesetzes vom 10. Juli 1965 vorgesehen ist (insbesondere in den Artikeln 24, 25 oder 26 enthalten) und in diesem Fall ist es ratsam, die Mehrheit erneut zu nehmen;
  • MAJORITÄT DER STIMMENDE IN DER GENERALVERSAMMLUNG (ARTIKEL 24): wenn Sie der Meinung sind, dass die Abstimmung die Leitung und die klassische Verwaltung des Syndikats betrifft, und in diesem Fall muss die Abstimmung mit der Mehrheit desArtikels 24 des Gesetzes vom 10. Juli 1965 (50% der Tantièmen der Anwesenden und Vertretenen) erfolgen.
  • EINFACHE INFORMATION: wenn Sie der Meinung sind, dass über den Punkt nicht abgestimmt werden sollte und der Beschluss nur informativ ist.

⚠ Wichtige Klarstellung:

- Damit ein Punkt regulär eingegeben und abgestimmt werden kann, muss er :

1) Dass er so präzise formuliert ist, dass eine Entscheidung möglich ist (Art. 9 und 10 Abs. 2 des Dekrets vom 17.03.67).

Andernfalls besteht die Gefahr, dass seine Ungenauigkeit (d. h. eine nicht angegebene Stimmenmehrheit, das Fehlen von Schätzungen, fehlende Details, das Fehlen eines Verteilungsschlüssels für die Abstimmung usw.) die Abstimmung verhindert oder zur Nichtigkeit des gefassten Beschlusses führt.

2) Dass sie dem Treuhänder vor der Einberufung der Mitgliederversammlung mitgeteilt wird, damit sie in die Tagesordnung aufgenommen werden kann.

Wenn der Beschluss nicht auf der Tagesordnung steht, kann die Versammlung nicht über ihn abstimmen.

💡 Da ein Beschluss für die Miteigentümer verbindlich ist, wird bei der Erstellung des Beschlusses davon ausgegangen, dass zu der aufgeworfenen Frage eine klare Position bezogen werden kann.

👉 Der Treuhänder ist nicht befugt, die von den Miteigentümern einzeln vorgeschlagenen Beschlüsse zu entwerfen / auszuarbeiten.

Laden Sie eine Modellauflösung herunter, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken (es steht Ihnen natürlich frei, dieses Modell zu ändern, zu korrigieren, zu reduzieren oder nicht zu verwenden, wenn Sie ein anderes bevorzugen).

Download einer Musterauflösung
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