Der erste Reflex ist, Ihre Regeln des gemeinsamen Eigentums zu konsultieren, die auf Ihrem Extranet Homeland verfügbar sind, das Ihnen einige Präzisierungen zu den Methoden der Änderung bringen kann.
Auch wenn ein Fenster als privater Teil betrachtet wird, ist sein Rahmen Teil der Gebäudefassade, ein gemeinsamer Teil, der nicht ohne vorherige Genehmigung der Generalversammlung und des Stadtplanungsamtes verändert werden kann, da er das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert.
Es sind also mehrere Szenarien möglich.
Wenn Sie Ihr Fenster auf die gleiche Weise ändern möchten, ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, weder von der Generalversammlung noch vom Stadtplanungsamt.
⚠️ Mit identischem Modell ist streng genommen gemeint:
Wenn Sie Ihr Fenster gegen ein anderes Modell austauschen möchten, das bereits von der Generalversammlung genehmigt wurde, müssen Sie diese Genehmigungen ebenfalls nicht einholen
Sie können jedoch immer den Grad der Schall- und Wärmedämmung Ihres Fensters frei wählen.
Andererseits müssen Sie, wenn Ihre Austauscharbeiten das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern (auch wenn der Austausch eines Dachfensters von der Straße aus nicht sichtbar ist), zunächst:
Wird der Fensterwechsel genehmigt, muss ein Auszug aus der Voranmeldung während der gesamten Dauer der Arbeiten in der Wohnung ausgehängt werden, wobei der Aushang den Beginn der 2-monatigen Rechtsmittelfrist gegen die Genehmigung der Arbeiten darstellt.
⚠️ Diese beiden Bedingungen sind kumulativ.
💡 Am besten ist es, den Fensterwechsel nicht vor Ablauf der Frist für die Anfechtung der vorherigen Erklärung und des Beschlusses der Generalversammlung vorzunehmen.
Wenn mehrere Miteigentümer ihre Fenster austauschen wollen, kann es sinnvoll sein, eine Ausschreibung auf der Ebene der Miteigentümerschaft durchzuführen, um die Kosten zu bündeln und von öffentlichen Zuschüssen zu profitieren.
Die Kosten für den Fenstertausch einer Wohnung reduzieren sich, wenn sich mehrere Miteigentümer daran beteiligen.
💡 Finanzielle Hilfen können Miteigentümern gewährt werden, die ihre Fenster austauschen möchten, insbesondere zu Energiesparzwecken:
Um diese Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, muss sie vor der Durchführung der Arbeitenbeantragt werden.
Ihr Homeland-Wohnungsvertreter und unsere technische Abteilung werden Sie bei diesem Projekt unterstützen, indem :
Zögern Sie nicht, Ihren Berater zu fragen, wenn Sie solche Arbeiten in Ihrem Miteigentum durchführen wollen :)
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