Die Gemeinschaftsräume gehören nicht der Gewerkschaft, wie man manchmal denken könnte.
In der Tat ist ein Miteigentümer kein Anteilsinhaber in einem Syndikat, das selbst der Inhaber eines aus gemeinsamen Anteilen bestehenden Vermögens wäre.
Nein, die Gemeinschaftsräume gehören Ihnen... na ja, nicht nur. Sie gehören eigentlich allen Miteigentümern.
Es wird gesagt, dass der gemeinsame Anteil das ungeteilte Eigentum aller Miteigentümer ist. Das bedeutet, dass er von jedem von Ihnen gehalten wird, und zwar im Verhältnis zu den Gebühren für die Geschäftsführung (Ihr Anteil).
Die Miteigentümergemeinschaft ist nur die juristische Person, die für diese Gemeinschaftsflächen verantwortlich ist (vertreten durch einen in der Versammlung ernannten Vertreter: den WEG-Verwalter), aber sie ist nicht deren Eigentümer.
Nun, ich weiß es nicht. Das Eigentum, das Sie auf Ihren Gemeinschaftsflächen haben, ist untrennbar mit dem Ihrer privaten Fläche verbunden. Sie werden gepfändet, ohne dass Sie sie bei einem Kaufvertrag trennen können, auch wenn alle einverstanden sind. Diese Unteilbarkeit ist eine Angelegenheit der öffentlichen Ordnung.
Mit anderen Worten: Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder übertragen, wird der Käufer oder der Begünstigte diesen Eigentumsanteil an den Gemeinschaftsflächen zwangsläufig zurückerhalten, und zwar gleichzeitig mit dem Eigentum an der Wohnung.
Was nützt mir der Besitz einer Gemeinschaftsfläche, wenn ich sie nicht verkaufen kann?
Sie können es verkaufen, aber nur, wenn Sie Ihre Wohnung mitverkaufen. In diesem Fall ist es sogar obligatorisch.
Die Tantième, dieser prozentuale Anteil an den Gemeinschaftsflächen, ermöglicht es im Wesentlichen, den Anteil der Beteiligung an den Kosten zu definieren, damit diese aufrechterhalten werden können.
Wenn Sie die gemeinsamen Anteile, die Sie mit Ihren Miteigentümern gemeinsam besitzen, nicht einzeln verkaufen können, ist es möglich, den Verkauf eines gemeinsamen Anteils gemeinsam zu beschließen.
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